Sondervorschriften fr die Verpackung PP17 und PP96:
PP17: Fr die UN-Nummer 2037 drfen Versandstcke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht berschreiten.

PP96: Bei Abfall-Gaspatronen der UN-Nummer 2037, die gem Sondervorschrift 327 befrdert werden, mssen die Verpackungen ausreichend belftet sein, um die Bildung gefhrlicher Atmosphren und einen Druckaufbau zu verhindern.